Der Fall «Juan Montana»

Nachdem mich der „Tages-Anzeiger“ heute etwas unpräzise zitiert hat, hier nochmals ein Wort zur Angelegenheit „Juan Montana“: Ich verurteile schärfstens, was sich die Angreifer letzten Monat in Mürren gegenüber den Zürcher Gymischülern herausgenommen haben. Die Täter müssen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Ich bitte die Opfer daher dringend, ihre verständliche Angst zu überwinden und zur Polizei zu gehen. Nur bei einer Anzeige kann es zu einer Verurteilung kommen. Und die ist nötig. Jugendliche und Erwachsene sollen sich in der Schweiz sicher fühlen können. Auch im Ausgang.

Nun zu Juan Montana. Vorschnell die Ausschaffung des jungen Kolumbianers zu fordern, halte ich für populistisch und unangebracht. Zuerst einmal muss der Vorfall restlos aufgeklärt und Montanas Schuld zweifelsfrei erwiesen werden. Je nach Ergebnis ist dann bestehendes Recht anzuwenden. Eine Ausschaffung kommt nur bei schweren Vergehen mit Freiheitsentzug von zwei oder mehr Jahren in Frage. Es ist kaum vorstellbar, dass Montana – seine tatsächliche Beteiligung an der Straftat einmal vorausgesetzt – einer derart schweren Strafe entgegensehen würde. Wenn aber doch, so muss er tatsächlich ausgeschafft werden. Allerdings NACH Absitzen seiner Strafe. So will es das geltende Recht.

Wird das potenzielle Vergehen von Montana (für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt) als weniger schwer beurteilt, so hat er seine Strafe hier abzusitzen und muss gemäss hiesiger Rechtsauffassung in der Schweiz resozialisiert werden.

Nun ist es also an Polizei und Justiz, ihre Arbeit zu machen, ohne dass sich die Politik zu sehr einmischt. Zu hoffen bleibt dennoch, dass Juan Montana in Mürren kein oder zumindest kein schweres Verbrechen begangen hat. Die Schweiz hat 10 Jahre lang in die Schulbildung des Teenagers investiert. Würde Montana ausgeschafft, hätte die Schweiz für ihre Aufwendungen keine Gegenleistung mehr zu erwarten

(Siehe die Tagi-Artikel: hier oder hier.)

Schlägertyp Montana

Einfach schlimm, diese Aussage der linken Nielsen. Sie sollte subito von ihrem Amt zurücktreten, denn sie schützt potenzielle Mörder. Der Montana gehört ebenso subito ausgeschafft, lieber heute noch als morgen, dann ist es eben zu spät und wir können schon wieder eine grauenvolle Tat den Medien ent-nehmen!

Re: Schlägertyp

Niemand hat gesagt man soll Mörder schützen. Claudia Nielsen sagt primär, dass Leute die schuldig sind verurteilt und bestraft werden sollen, egal ob sie aus Kolumbien sind oder nicht.

Juan Montana

Da wird wieder einmal von Seiten der SP unnötiger Humanitärer Kitsch betrieben . Schade um diese ehemalige gute Arbeiter - und Angestellten politische Vertretung von deren ich Damals auch Wähler war. Vorausgesetzt das die Vorwürfe gegen Juan Montana der Tatsache entsprechen ist es völlig Rechtens das solche Schlägertypen des Landes verwiesen werden . Juan Montana ist nicht ein Opfer unserer Gesellschaft wie dies bei ähnlichen Fällen öfters beschönigt wird , sondern er hat durch sein Fehlverhalten die drohende Ausweisung  mit schweren Delikten selbst verschuldet . Nun folgt die Rechtliche Konsequenz ! Wären all die Personen , Welche die Petition gegen den Ausschaffungsbescheid Unterschrieben haben selbst die Opfer von solchen Brutalen und auch mit teuren Therapien meist unverbesserlichen Schlägern geworden , hätte Wahrscheinlich nur ein kleiner Teil unverbesserlicher Optimisten Unterschrieben . Damit provoziert die Linke wieder die Rechte , Welche mit weiteren Gesetzlichen Verschärfungen gegen solche Schlägertypen vorgehen möchte . Wenn wieder einmal ein verschärfter Gesetzesentwurf zur Abstimmung im Raum steht, argumentieren die Linken immer wieder , dass das bestehende Gesetz genügen würde um solche Personen Auszuschaffen .  Paradoxerweise werden jedoch von dieser Seite wenn es um die Anwendung des bestehenden Rechts geht ,auch dieses Bekämpft . Zudem wird Juan Montana auch in Kolumbien sich eine änständige Zukunft insofern sein Wille dazu besteht Aufbauen können . Ansonsten drohen ihm Dort ganz andere Strafen und keine Therapien . 

Nein, das darf man nicht

Nein, das darf man nicht machen. Nehmen wir an, Montana ist schuldig. Montana sitzt seine Strafe ab, und dann? Der Typ hat sich wirklich scheisse aufgeführt, und sowas kann man nicht tolerieren. Aber: Montana ist genau so viel Schweizer wie ich und du, wie Blocher und Nielsen. Wir alle sind in unserer wunderschönen Schweiz aufgewachsen, und wie wir uns verhalten, hängt davon ab, wie wir erzogen wurden. Das einzige, was bei Montana anders ist: Auf dem Papier ist er Ausländer. Er ist hier aufgewachsen, wie ich und du, ging hier zur Schule. Das einzige, was ihn zum Ausländer macht, ist sein Pass, seine Drittsprache, die er kann.

Nielsen hat die richtige Meinung. Wir können nicht jemanden einfach Abschieben, prinzipiell, weil er Ausländer ist und sich unakzeptabel verhalten hat. Aus Prinzip, eben, weil er Ausländer ist. Montana ist hier aufgewachsen, hat hier die Schule gemacht, und wir als Gesellschaft sind dafür verantwortlich, ihn wieder ins Lot zu bringen, wenns seine Eltern nicht geschafft haben.

Selbstverständlich darf man das !

Selbstverständlich sollte und darf man Juan Montana des Landes verweisen insofern dies das Gesetz erlaubt . Wir haben in unserer Gesellschaft mehr als genug eigener schwieriger Personen welche man als Staatsangehörige nicht ausweisen kann und folglich den Steuezahler mit deren Straftaten-und Strafvollzug unnötig belasten . Zudem ist und war jeder wie Juan Montana als unverbesserlicher Schläger welcher hier zu Lande seine möglichkeiten nicht nutzte , um sich in Zukunft anständig zu Verhalten und Integrieren wollte , der drohenden Ausweisung Bewusst . Grundsätzlich geht es in erster Linie darum die Gesellschaft vor solchen Schlägern zu Schützen erst dannach die Täter um jeden Preis versuchen in der hiesigen Gesellschaft einzugliedern . Somit ist jeder Ausländische Wiederholungstäter welcher seine Wiedereingliederungschancen nicht Wahrgenommen hatte und folglich zu Recht Ausgeschafft wurde eine Gefahr weniger . Das ganze muss auch aus Sicht seiner Opfer welche er verursacht hatte , gesehen werden . Falsches Mitleid mit dem Täter ist somit fehl am Platz und würde im Gegenteil noch andere Täter dazu ermuntern an ihrem Verhaltem nichts zu ändern . Gutmenschentum und einmal Verzeihen können sind gute Lebensphilosopien aber im richtigen Ausmass . Zuviel Gutmütigkeit grenzt jedoch an Dummheit und wird nur noch weiter ausgenutzt werden . Es geht hier um das Prinzip der Durchsetzung unserer vorhandenden Gesetze und nicht etwa für oder gegen Ausländer . Ich selber habe in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis einige Ausländer , welche ich als anständige Mitmenschen sehr schätze und respektiere .

Nielsen steht zu ihrer Meinung

Mich interessiert der Fall Montana nicht, was mich interessiert ist der Charakter unserer Politikerinnen und Politiker: Ich finde es gut, dass Frau Nielsen ihre Meinung vertitt und verteidigt, auch wenn diese angreifbar ist. Herr Leupi (PF) hingegen sollte sich künftig besser überlegen, welchen Kommittees oder Facebook-Gruppe er beitritt. Wie ein Fähnchen im Wind zu flattern, ist das Letzte, was wir Zürcherinnen und Zürcher von einem Stadtrat erwarten! Das gllt unabhängig davon, wo man im Fall Montana steht!

Nielsen und der Fall Montana

Frau Nielsen hat schlicht und einfach nicht begriffen, wozu die HFK da ist. Und hat den Gegnern der erst kürzlich "geretteten" HFK erneut ein unschlagbares Argument gegeben, diese abzuschaffen.

Leider wurde Nielsen in den Stadtrat gewählt. Damit ist sichergestellt, dass die Einwohner von Zürich auch in Zukunft ihren unreflektierten Sauglattismen ausgesetzt sind. Mein vor Jahren getroffener Entscheid, aus der SP auszutreten, erweist sich immer mehr als goldrichtig. Die SP ist zu einem "Lööli-Verein" geworden, der nur noch ihre Klientel bedient und diese auszubauen trachtet.

Leider. Mit sozialdemokratischer Politik hat die SP nichts mehr zu tun. 

Liebe Frau Nielsen, sie

Liebe Frau Nielsen,

sie schreiben:... nur bei 'schweren' vergehen mit gefängnis über 2 - 3 jahren sollte ausgeschafft werden. wenn sie aber mal über ihren kleinen tellerrand schauen würden!! wie stark muss man einen menschen anlässlich eines 1. delikts kaputt- oder halb/ganz tot schlagen, um überhaupt 2 Jahre Gefängnis zu bekommen in unserem Kuscheljustiz-Staat??? 

Ich richtigstellung kommt einem 'wie eine fahne im wind' vor und ihre gestrige wahl sollte ihnen nicht in den falschen hals kommen....

Juan Montana

Wenn er eine zweite Chance will, soll er jetzt auspacken. Mehrere Leute, die am Tatort waren wollen ihn auf Bildern im Tagesanzeiger wiedererkannt haben.

Resozialisiert kann nur werden, wer willens dazu ist. Bei jemandem, der nicht die Wahrheit sagt und zu feige ist um zu seinen Taten zu stehen, kann ich einen solchen Willen nicht erkennen.

Ich habe eine Linke, die sich ständig als Anwaltschaft für kriminelle Ausländer aufspielt gestrichen satt!

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